Geschäftsordnung des hauptamtlichen Geschäftsführers / der hauptamtlichen Geschäftsführerin
Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Kreisfeuerwehrverbands Fulda regelt die Arbeit sowie die Kompetenz- und Aufgabenabgrenzung der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers (im Weiteren: Geschäftsführung = GF) des Verbands (§ 12 der Satzung) soweit in der Satzung nicht geregelt.
Download der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
4.4. Interdisziplinäre Tätigkeiten
o dem Gefahrenabwehrzentrum des Landkreises Fulda
o dem Kreisbrandinspektor des Landkreises Fulda
o anderen Hilfsorganisationen (Rettungsdiensten, technisches Hilfs-werk, etc.) im Landkreis Fulda
o Behörden, Institutionen, Einrichtungen (z.B. Handwerkskammer, IHK)
- Gremienarbeit in übergeordneten Feuerwehrverbänden auf Bezirks- / Landes- und Bundesebene
o Mitarbeit in regulären Arbeitsgruppen oder projektbezogenen Aufgaben / Ausschüssen
o Teilnahme an regulären Sitzungen / Verbandsversammlungen
o Wahrnehmung von Terminen